Fremdausbildung

Bei der Fremdausbildung lebt der Hund bis zu seinen Eignungsüberprüfungen bei seiner Patenfamilie oder Trainer*in.
Nach Eignungsfeststellung, die aus einer charakterlichen Eignungsüberprüfung durch unsere Trainer*innen, sowie ausführlichen gesundheitlichen Eignungsuntersuchungen beim Tierarzt besteht, findet das sogenannte Matching statt. Beim Matching lernt der Assistenzhund in Ausbildung seinen späteren Menschen mit Behinderung kennen.
Wenn beide Seiten dem gemeinsamen Weg in die Zukunft zustimmen erlernt der Assistenzhund in Ausbildung bei seiner/m Trainer*in wohnend alle notwendigen Hilfeleistungen um seinen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützen zu können.

Ist der Trainingsstand des Assistenzhundes in Ausbildung soweit fortgeschritten, dass dieser bei seinem Menschen mit Behinderung einziehen, kann findet die intensive Einarbeitung und anschließende Vorbereitung und gemeinsames Training auf die Abschlussprüfung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft statt.
Die intensive Einarbeitung umfasst einen Zeitraum von mindestens 3 Wochen, in denen die neue Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in Ausbildung sehr eng von ihren Trainer*innen betreut wird. Sie muss laut deutscher Assistenzhundeverordnung mindestens einen Umfang von 60 Zeitstunden, verteilt auf einen Zeitraum von zwei Monaten, umfassen.
Assistierte Selbstausbildung

Bei der assistierten Selbstausbildung leitet die Ausbildungsstätte den Menschen mit Behinderungen an und führt notwendige Schulungen, insbesondere zur Zusammenarbeit von Mensch und Hund durch.
Die Art und Umfang der Einbeziehung der Ausbildungsstätte richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen des Menschen mit Behinderungen.
Die assistierte Selbstausbildung gliedert sich identisch zur Fremdausbildung in die Abschnitte Grundausbildung und Spezialausbildung.
Die Spezialausbildung muss mindestens einen Umfang von 60 Zeitstunden, verteilt auf einen Zeitraum von zwei Monaten, umfassen.